Die Modelvermittlung in der BRD unterliegt diversen rechtlichen Vorgaben sowohl aus den Vorgaben der Arbeitsvermittlung als auch aus den Vorgaben für die Erhebung der Vermittlungsprovision.
Der gewerberechtliche, beschäftigungsrechtliche und sozialrechtliche (Künstlersozialkasse) Umgang mit Models ist strittig.
Insbesondere die Vertragsgestaltung zwischen Kunden, Models und Agenturen im Spannungsverhältnis zwischen Vermittlungsrecht, Sozailabgaben und Steuerrecht wirft vielseitige Fragen auf.
Auch die rechtliche Unterscheidung zwischen der Vermittlungstätigkeit sowie der sonstigen Servicetätigkeit für Models bedarf sorgfältiger Beachtung bei der Vertragsgestaltung.
Anwaltskanzlei Dr. Dirk-Rainer Finkenrath
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