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VELMA – für Kunden

Verband lizenzierter Modellagenturen e.V.

Der VELMA nimmt als einzige Interessenvertretung im Modelvermittlungsbusiness sowohl die Belange der Agenturen als auch der von ihnen vertretenen Models wahr.

Da die VELMA-Mitgliedschaft ein Gütesiegel für qualifizierte, seriöse, verantwortliche und integre Modelvermittlung ist, können nur Agenturen aufgenommen werden, welche sich bereits am Markt bewährt haben und Gewähr für ihre seriöse Geschäftspraxis bieten.

Ausschließlich den VELMA-Mitgliedern werden die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des VELMA zur Verfügung gestellt. Die VELMA-Buchungs- und Buyoutbedingungen dürfen nur von VELMA-Mitgliedern genutzt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind rechtlich geschützt und die Nutzung durch Dritte ist daher rechtswidrig und kann geahndet werden.

Der VELMA ist keine öffentliche Einrichtung, sondern finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Daher können Service- und Beratungsleistungen ausschließlich für VELMA-Mitglieder erbracht werden.

Außerdem ist nach geltendem Recht jede rechtliche Beratung ausschließlich Rechtsanwälten und in wenigen Fällen auch sozialen Einrichtungen oder Vereinigungen wie den Verbraucherverbänden erlaubt.

Dies betrifft insbesondere auch alle Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen Models und Agenturen, Models und Kunden oder Kunden und Agenturen, auch Modelfees und Buyoutzahlungen.

Soweit Sie mit einer VELMA-Mitgliedsagentur kooperieren, wird diese Ihnen sicherlich gerne bei jeder Buchung auch beratend zur Seite stehen.
Nützliche VELMA-Informationen für alle Beteiligten finden Sie unter www.velma-models.de


Anwaltskanzlei Dr. Dirk-Rainer Finkenrath
Zeppelinstraße 73 in 81669 München, Tel. 0049/89/327 908 86

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